Foto: Kuhs. Anja Kolacek, Uwe Schneidewind, Marc Leßle

Erst der Verfall. Dann die Pioniere. Jetzt das Quartier.

von Eva Rusch
Foto: Thea Kuhs

Das Otto-Langen-Quartier im Mülheimer Süden ist ein fünf Hektar großes ehemaliges Fabrikareal, benannt nach den Erfindern des Viertaktmotors. Hier baute die Gasmotorenfabrik Deutz den Motor zur Serienreife. Die alte Hauptverwaltung stand lange leer, bis raum13 dort 2011 das Deutzer Zentralwerk der Schönen Künste eröffnete. Ein Teil des Areals gehört inzwischen der Stadt Köln, ein weiterer soll folgen. Wie wird sich das Gesamtareal gestalten lassen? Wir haben Expert:innen gefragt und zudem den Sachstand bei der Stadtverwaltung Köln abgefragt.

Werkstattgespräch zwischen

Prof. Dr. Uwe Schneidewind
eröffnet den 19. Bundeskongress · 2020 bis 2025 Oberbürgermeister von Wuppertal · Autor von „Dienstschluss“ · im raum13-Konzept als Beiratsmitglied genannt

Anja Kolacek und Marc Leßle
raum13 gGmbH und Reallabor1869 ZukunftsWerkStadt gGmbH · haben das Zentralwerk aufgebaut und betrieben · seit 2011 hier

Uwe Schneidewind stellt die Mülheimia auf dem 19. NSP vor. Foto: Eva Rusch


FRAGE 1

raum13 wirbt für das Zentralwerk seit Jahren einzelne Mittel ein, Schritt für Schritt und passend zum Vorhaben. Für ein Haus geht das. Fünf Hektar sind eine andere Größenordnung: Hallen, Wege, Wohnungen, Werkstätten, Teile unter Denkmalschutz, Teile einsturzgefährdet, Teile mit erheblichen Altlasten. Fördertöpfe gibt es viele, aber keiner passt zum nächsten.

Welche Möglichkeiten sehen Sie, ein Areal dieser Größe gemeinwohlorientiert zu entwickeln – und woraus lässt sich das bezahlen?
Wäre ein städtebauliches Konzept für das Gesamtareal der Weg? Beantragen könnte eine Städtebauförderung nur die Stadt, und nur auf Grundlage eines solchen Konzepts.

UWE SCHNEIDEWIND Die Frage, wie wir Gemeinwohl in Städten organisieren, befindet sich aktuell in einem massiven Umbruch. In diesem Zusammenhang stellt sich insbesondere auch die Herausforderung der Finanzierung, weil die öffentlichen Haushalte immer schwächer werden und die kapitalorientierte Vermarktungslogik in diese Lücke hineingeht. Das macht raum13 zu einem so interessanten Reallabor, nicht nur städtischer Gemeinwohlorientierung, sondern auch zu einem Reallabor für neue Finanzierungsformen. Mit der völlig neuen Form des „public private partnership“ zwischen raum13 und der Stadt Köln ist der Weg dafür bereitet.

Jetzt ist es wichtig, das Projekt in sehr unterschiedliche Richtung intensiv zu vernetzen, auch im Sinne einer an Hochschulen angedockten Reallabor-Infrastruktur. Denn das sichert nicht nur das Projekt an sich auf lange Sicht ab, es schafft damit auch Erwartung und Sicherheit für Geldgeberinnen und Geldgeber und eröffnet selber eine dann erweiterte Form von Finanzierungsmöglichkeiten. Der genaue Mix muss sich dann im weiteren Prozess ergeben.

Städtische Finanzierungsinstrumente von der Städtebauförderung über das Instrument IBA oder auch der Regionale sind zwar grundsätzlich für ein solches Projekt anwendbar, aber politisch verwaltungstechnisch extrem voraussetzungsvoll. Deswegen ist die wichtigste Aufgabe der Stadt für alternative Finanzierungsformen auch berechenbare Rahmenbedingungen sicherzustellen, über feste Ansprechpartner, projektbezogene Unterstützung der Prozesse und Genehmigungen.

RAUM13 In unserer Publikation „Zukunfts Werk Stadt“ haben wir unser Konzept für das gesamte Otto-&-Langen-Quartier auf der Basis unserer transdisziplinären Zukunftswerkstätten (2018-2022) und zehnjähriger Arbeitspraxis im Objekt detailliert beschrieben! Zunächst gilt es anzuerkennen, dass das Areal Weltkulturerbe-Potential besitzt und zu einem Leuchtturm für Köln werden kann. Unser Konzept sieht eine eigens dafür gegründete Entwicklungsgesellschaft – wie z. B. eine gemeinnützige Stiftung oder eine gemeinnützige AG – als Dach vor. Hier soll ein Reallabor für die Stadt der Zukunft entstehen.

Begleitet durch einen übergreifend aufgestellten Beirat sollen nach den besten Konzepten einzelne Parzellen an unterschiedliche Entwickler:innen in Erbbaurecht vergeben werden, das können gemeinnützige Unternehmungen sein, aber auch kommerzielle Unternehmungen, die dann einen Teil ihres Umsatzes in das Quartier einfließen lassen müssen. Die einzelnen Parzellen brauchen eine Mindestgröße um eine Mischkalkulation von rentierlichen und nicht rentierlichen Anteilen zuzulassen.

Ein gemeinsames Verständnis über die langfristige Zielsetzung und Funktion des Areals muss weiter konkretisiert werden. Unser Konzept bietet eine gute anerkannte Grundlage. Diesem Ziel dienen die zu erschließenden Finanzmittel. Ideal wäre die Möglichkeit, alle Anforderungen für öffentliche Mittel (EU, Bund, Land, Kommune) ebenso erfüllen zu können wie Anforderungen von Stiftungen und privaten, dem Ziel verpflichteten Geldgebern.

Baubanner stellen das Konzept dar. Gestaltung: icon GmbH

FRAGE 2

Im Verwaltungstrakt und in den Höfen arbeiten mehrere Initiativen, manche seit über einem Jahrzehnt, angefangen zu einer Zeit, als sich für die Fläche kaum jemand interessierte. Sie haben den Ort sichtbar gemacht. Fast überall wiederholt sich danach dasselbe Muster: Zwischennutzungen schaffen Aufmerksamkeit und Wert, und wenn daraus ein Quartier wird, sind die, die angefangen haben, oft nicht mehr dabei. Gesichert wird derzeit über Mietverträge von zehn Jahren.

Wie lassen sich Pioniere, deren Arbeit dem Gemeinwohl dient, über die zehn Jahre hinaus sichern – und welchen Rahmen wünschen Sie sich?
Denkmalschutz bindet die Substanz eines Ortes, nicht seinen Betrieb. Mitgefragt haben wir, was das Besondere am Konzept für das Deutzer Zentralwerk ausmacht und welcher Satz dazu im Ratsbeschluss stehen müsste.

RAUM 13 Vorab: Das Deutzer Zentralwerk der Schönen Künste ist keine Zwischennutzung! Wir sind Pioniere, ja, schaffen nun aber einen Ort dauernder Präsenz und dauernder Weiterentwicklung. Das industriekulturelle Erbe ist der wichtigste Akteur, Raum und Bühne zugleich für zahlreiche Sparten, Unternehmungen und künstlerische Ausdrucksformen.

Das Deutzer Zentralwerk der Schönen Künste muss als Ganzes bleiben, „wenn das Areal wächst“, weil es keine beliebige Interims-Installation ist, die auch an anderer Stelle realisiert werden könnte. Wir streben die Sicherung des Ortes in jeder Hinsicht an, als Institution, also an dieser Stelle, mit Gestaltungsmacht, finanzieller Ausstattung und der Anerkennung als Ankerort des Quartiers.

Nachzulesen ist dies alles auch in zahlreichen Resolutionen und Beschlüssen der Kölner Ratspolitik, die sich stets fraktionsübergreifend für das Konzept, für den Erhalt von raum13 an Ort und Stelle und für die Wiederbelebung des Deutzer Zentralwerks der Schönen Künste als Ankerpunkt für die weitere Quartiersentwicklung ausgesprochen hat.

UWE SCHNEIDEWIND Zwischennutzung impliziert als Begriff, dass es eine ehemalige Nutzung gab und dann zu einem festen Zeitpunkt eine künftige Nutzung beginnt, und der Zwischenstand damit auch komplett verschwindet. Gesamtgesellschaftlich befinden wir uns aktuell in der Situation einer umfassenden Zwischennutzung, ohne eigentlich die künftigen gesellschaftlichen Nutzungen zu kennen.

Das macht raum13 zu einem solch zentralen Ort, weil es nicht um die Zwischennutzung hin zu einem definierten Endzeitpunkt geht, sondern raum13, eigentlich ein andauernder Suchprofi für die künftige Gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung ist. Ganz im Sinne der Wuppertaler Utopiastadt ist auch raum13 ein andauernder Gesellschaftskongress mit Ambitionen und Wirkung.

Mit Blick auf die Dauerhaftigkeit und den Erhalt der Gemeinnützigkeit, die sich auch in den Gesellschaftsformen der Reallabor1869 gGmbH und der raum13 gGmbH findet, soll all das, was an Wert auf diesem Areal geschaffen wird, immer wieder in dieses Areal zu seiner weiteren Entwicklung hineingehen.

RAUM13 Wir wollen eine Kultur des stetigen Werterhalts unserer Umgebung schaffen. Eine Verzinsung des Allgemein-Wertes dieses Weltortes. Das Reallabor in diesem kulturhistorischen Weltort ist ein Ewigkeitsprojekt, zu vergleichen mit dem Kölner Dom. Dieser gehört sich auch selbst. Eine Stadt wie Köln muss sich diese sechs Hektar Stadt leisten, die Fragen stellt und im Prozess nach übertragbaren Ergebnissen sucht.

Es geht um nicht weniger als um eine neue Art der Quartiersentwicklung, die mit Kunst und Wissenschaft als Motor ganz unterschiedliche Prozesse befördern wird: dem historischen Ort gerecht werden, kulturelle Teilhabe ermöglichen und entfalten und nachhaltiges Arbeiten beheimaten.

UWE SCHNEIDEWIND UND RAUM13 Das Otto-&-Langen-Quartier sollte wie der Dom sich selber gehören und zu einem „zirkulären Gebäude“ werden, das sich selber umbaut. Im Stadtratsbeschluss müsste stehen: „Die Würde des historischen Ortes ist unantastbar“.


Foto: Eva Rusch

WO DAS VERFAHREN GERADE STEHT

FÜNF FRAGEN AN DIE STADT KÖLN, BEANTWORTET ÜBER DAS PRESSEAMT. STAND 27. AUGUST 2026.

Welche Rolle spielt Ihr Dezernat beim Vergabeverfahren?
„Für die Übernahme der Landesflächen zur Entwicklung des Otto-Langen-Quartiers befindet sich die Stadt Köln auf Basis eines entsprechenden Ratsbeschlusses aktuell noch in Abstimmung mit den Landesbehörden. […] Das Dezernat Planen und Bauen wird aus seiner Zuständigkeit heraus im weiteren Verfahren die erforderlichen Planungsprozesse zur Entwicklung des Otto-Langen-Quartiers begleiten beziehungsweise koordinieren.“
Andree Haack, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales

Die folgenden Antworten stammen aus mehreren Dezernaten und wurden ohne Namensnennung übermittelt.

Ist der Ankauf vollzogen?
„Nein, ein Kauf ist noch nicht vollzogen. Dazu bedarf es weiterer politischer Beschlüsse, diese können erst vorbereitet werden, wenn überhaupt ein [Kaufpreis-]Angebot vorliegt.“

Wer entscheidet danach über Entwicklung und Vergabe?
„Sofern der Ankauf zustande kommt, werden die Ratsgremien die Rahmenbedingungen für den notwendigen Planungsprozess und ein mögliches Vergabeverfahren festlegen. Die Verwaltung wird der Politik einen Vorschlag unterbreiten zur weiteren Entwicklung der Fläche.“

Was ist bereits bindend?
„Es gelten die allgemeinen Grundsatzbeschlüsse des Rates der Stadt Köln wie beispielsweise die Anwendung des kooperativen Baulandmodells. Abweichungen wären nur durch gesonderte Beschlussfassungen des Rates möglich. Es be-stehen keinerlei Bindungen zugunsten derzeit ansässiger Nutzungen. […] Art und Umfang der Nutzungen stehen zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht fest.“

Zum Erbbaurecht enthält die Antwort keine Aussage.

Welche beihilferechtliche Prüfung steht aus?
Diese Frage hat die Stadt an NRW.URBAN weitergegeben.

………………

Unsere Anfrage, die das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen als „ein Sprecher des Ministeriums“ am 11.9.2026 wie folgt beantwortet:

Welche beihilferechtliche Prüfung steht derzeit noch aus?
Derzeit steht keine beihilferechtliche Prüfung mehr aus.

Wirkt sich diese Prüfung auf den Kaufpreis aus, auf spätere Nutzungsbindungen oder auf beides?
Nein, s.o. 

In welcher Funktion betreut NRW.URBAN die Fläche, und wer ist derzeit Eigentümerin?
Die NRW.URBAN GmbH & Co KG ist Grundstückseigentümerin. Sie ist ein Unternehmen in privatrechtlicher Rechtsform im Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) und handelt im Projekt Köln, KHD im Treuhandauftrag des Landes NRW für den Grundstücksfonds NRW.




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